Die zwölf Kriterien für gute Praxis unterstützen Fachkräfte der kommunalen Gesundheitsförderung bei der (Weiter-)Entwicklung ihrer Angebote und fördern die Qualitätsentwicklung im Handlungsfeld. Erstmals 2003 durch den Beratenden Arbeitskreis des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit entwickelt, wurden die Good Practice-Kriterien kontinuierlich unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und den Erfahrungen und Bedarfen der Praxis weiterentwickelt.
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