Armut hat viele Definitionen. Neben der absoluten Armut kann eine Person als arm gelten, wenn sie eine Sozialleistung empfängt oder wenn sie weniger als 60% des mittleren Nettohaushaltseinkommens in ihrer Bevölkerung verdient (relative Armut).
Kinderarmut wird hier wie folgt definiert: Ein Kind (unter 15 Jahren) ist von Kinderarmut betroffen, wenn es in einer Bedarfsgemeinschaft (bspw. einer Familie) lebt, in der eine Person Leistungen nach SGB-II bezieht.
Folge dieser Definition ist, dass es eine Dunkelziffer von Bedarfsgemeinschaften gibt, die z.B. keine Leistungen in Anspruch nehmen, obwohl diese ihnen zustehen würden.
Im Jahr 2020 leben 19.148 unter 15-jährige in Pforzheim und 28.583 im Enzkreis (Statistisches Landesamt, 2021). Davon lebt fast jedes 5. Kind in Pforzheim und jedes 20. Kind im Enzkreis von SGB-II-Leistungen.
Genauere Informationen finden Sie auch in unserem Faktenblatt zur Kinderarmut
Hier entsteht ein Textfeld wie Präventionsnetzwerke und Präventionsketten funktionieren.